
In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern gibt es immer wieder Fragen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Wer trägt die Kosten für Reparaturen, und welche Pflichten haben Eigentümer?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Gebäudeteile, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören, darunter:
Grundsätzlich ist die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Die Kosten werden über das Hausgeld finanziert, das jeder Eigentümer zahlt.
Innenbereiche einer Wohnung zählen zum Sondereigentum. Schäden an Böden, Fenstern oder sanitären Anlagen müssen vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden.
Klare Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legen fest, wer für welche Reparaturen aufkommt. Eigentümer sollten sich regelmäßig über Beschlüsse der Eigentümerversammlung informieren, um keine unerwarteten Kosten zu übersehen.
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