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05.12.2024

Mietpreisbremse: Verlängerung bis Ende 2029

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Die Mietpreisbremse in Deutschland wird bis Ende 2029 verlängert und als Maßnahme zur Begrenzung der Mietkosten an angespannten Wohnungsmärkten beibehalten. Die Regelung sieht vor, dass Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

Trotz der Verlängerung der Mietpreisbremse äußern Verbände der Immobilienwirtschaft Kritik. Sie befürchten, dass die kontinuierliche Regulierung der Mieten neue Investitionen im Wohnungsbau hemmen könnte. Insbesondere warnen sie vor potenziellen negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sollten zusätzliche Verschärfungen der Mietpreisbremse eingeführt werden.

Die Kritik stützt sich auf die Ansicht, dass die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form den Wohnungsbau nicht ausreichend fördere und die dringend benötigten Anreize für den Neubau von Wohnraum fehlten. Eine effektive Lösung erfordere verbesserte Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung von ausreichend Bauland, um den Wohnungsmarkt nachhaltig zu beleben.


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