Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Immobilieneigentümern, ihre Heizungsanlage rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit warten zu lassen. Laut dem Gebäudeenergiegesetz ist eine regelmäßige Wartung Pflicht. Doch wie oft diese erfolgen muss, bleibt unbestimmt. Eine jährliche Heizungswartung sei dennoch ratsam. Denn sie ist nicht nur für die Energieeffizienz der Anlage wichtig, sondern oft auch Voraussetzung für Garantieleistungen des Herstellers.
Eine fachgerechte Heizungswartung umfasst mehrere Schritte, darunter die Sichtprüfung und den Austausch von Verschleißteilen, die Reinigung der Brenner sowie die Überprüfung der Abgaswerte und des Wasserdrucks. Je nach Heizsystem – ob Öl, Gas, Pellets oder Wärmepumpe – sind zusätzliche, spezifische Prüfungen erforderlich. Wer sichergehen möchte, dass die Anlage sicher und emissionsarm arbeitet, sollte die Wartung einem qualifizierten Fachbetrieb überlassen.
Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an, die die regelmäßige Instandhaltung der Heizungsanlage sicherstellen. Eigentümer sollten darauf achten, dass der Vertrag nicht nur die genauen Wartungsleistungen und Intervalle, sondern auch die Kosten und Haftungsregelungen klar festlegt. Eine solche Vereinbarung schützt im Fall von Ausfällen oder Schäden, die durch mangelhafte Wartung entstehen könnten.
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